Das Arbeitsrecht hat sich zu einer Spezialmaterie entwickelt mit der Folge, dass das Arbeitsrecht für den Normalbürger immer weniger verständlich geworden ist. Desto dringender ist die Konsultation des Spezialisten, des Fachanwalts für Arbeitsrecht. Ich bin seit mehr als 20 Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und verfüge über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Wussten Sie z.B., dass
- die Kündigung im Arbeitsrecht in der Regel nicht nur einer strengen inhaltlichen Prüfung unterliegt, sondern häufig schon aus formalen Gründen unwirksam ist
- auch Befristungen im Arbeitsrecht häufig inhaltliche und formale Mängel aufweisen
- Niedriglohn bei Zeitarbeit insbesondere bei Bezugnahme auf Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften rechtsunwirksam sein kann
- Schwerbehinderte im Arbeitsrecht nicht erst im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung, sondern schon bei der Suche nach einem Arbeitsplatz wie auch im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses umfangreiche Unterstützung erhalten
- eine Abmahnung im Arbeitsrecht für den Arbeitnehmer höchste Alarmstufe bedeuten sollte, da sie den Ausspruch einer Kündigung vorbereitet
- die Zeugnissprache einem Geheimcode unterliegt und das Zeugnis daher in jedem Fall durch den Fachmann überprüft werden sollte
- Mobbing im Arbeitsrecht nicht ein unlösbares Problem bedeuten muß, sondern Lösungswege für eine neue berufliche Perspektive eröffnet werden können
Darum meine dringende Empfehlung:
Rufen Sie mich rechtzeitig an zwecks Klärung, ob ich im Rahmen einer Beratung oder gegenüber dem Arbeitgeber für Sie tätig werden sollte.
