Willkommen bei Wenning & Schütz – Kanzlei für Arbeits- und Erbrecht

Das Arbeitsrecht hat sich zu einer Spezialmaterie entwickelt mit der Folge, dass das Ar­beits­recht für den Normalbürger immer weniger verständlich geworden ist. Desto drin­gen­der ist die Konsultation des Spe­zia­lis­ten, des Fachanwalts für Arbeitsrecht. Ich bin seit mehr als 20 Jahren als Fachanwalt für Ar­beits­recht tätig und verfüge über umfangreiche Kennt­nis­se und Erfahrungen auf diesem Gebiet.

Wussten Sie z.B., dass

  • die Kündigung im Arbeitsrecht in der Regel nicht nur einer strengen inhaltlichen Prüfung unter­liegt, sondern häufig schon aus formalen Gründen unwirksam ist
  • auch Befristungen im Arbeitsrecht häufig inhaltliche und formale Mängel aufweisen
  • Niedriglohn bei Zeitarbeit insbesondere bei Bezugnahme auf Tarifverträge der christ­li­chen Ge­werk­schaf­ten rechtsunwirksam sein kann
  • Schwerbehinderte im Arbeitsrecht nicht erst im Zusammenhang mit dem Aus­spruch der Kündigung, sondern schon bei der Suche nach einem Arbeitsplatz wie auch im Verlauf ei­nes Arbeitsverhältnisses umfangreiche Unterstützung erhalten
  • eine Abmahnung im Arbeitsrecht für den Arbeitnehmer höchste Alarmstufe bedeuten soll­te, da sie den Ausspruch einer Kündigung vorbereitet
  • die Zeugnissprache einem Geheimcode unterliegt und das Zeugnis daher in jedem Fall durch den Fach­mann überprüft werden sollte
  • Mobbing im Arbeitsrecht nicht ein unlösbares Problem bedeuten muß, sondern Lö­sungs­we­ge für eine neue berufliche Perspektive eröffnet werden können

Darum meine dringende Empfehlung:

Rufen Sie mich rechtzeitig an zwecks Klärung, ob ich im Rahmen einer Beratung oder ge­gen­über dem Ar­beit­ge­ber für Sie tätig werden sollte.

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